Zertifizierung
Das BFGW Sicherheitssiegel für die Inspektion und Wartung von Sportstätten, Sportgeräten, Spielplätzen und Freizeitanlagen
Unsere Mitgliedsunternehmen können sich nach Schulung und Prüfung in folgenden Kategorien zertifizieren lassen:
Kategorie I: Inspektion und Wartung eingebauter und/oder transportabler Sportgeräte im Innen- und Außenbereich
Kategorie II: Inspektion und Wartung von Spielplätzen und Freizeitanlagen wie Kinderspielplätze, Abenteuerspielplätze, Freigelände von Kindergärten, BMX-Parcoure, Skate-Parks
Kategorie III: Inspektion und Wartung von künstlichen Kletteranlagen im Innen- und Außenbereich (Boulderwände, Kletteranlagen)
Kategorie IV: Inspektion und Wartung technischer Anlagen, die nur indirekt mit der Ausübung einer Sportart zu tun haben wie Trennvorhänge, Tribünen, Geräteraumtore.
Zum einen legt die BFGW viel Wert auf die fachlich fundierte Arbeit ihrer Mitgliedsunternehmen und zum anderen auf den Maßstab der Herstellerunabhängigkeit. Die der BFG angehörigen Unternehmen sind weder eigene Produzenten von Sportgeräten noch sind sie bspw. einem Sportgeräte-Produzenten in irgendeiner Weise verpflichtet.
Eine Zertifizierung erfolgt auf der Grundlage der "Leitlinien für die Inspektion und Wartung von Sportstätten, Sportgeräten Spielplätzen, Kletter- und Freizeitanlagen - Teil II". Eine ausgesprochene Zertifizierung ist für zwei Jahre gültig und muss danach wiederholt werden.
Alle Mitgliedsunternehmen sind verpflichtet, nach den Leitlinien der definierten Standards zu agieren. Zudem halten sie ihre Mitarbeiter durch Weiterbildungsmaßnahmen auf dem aktuellen Stand der normativen Vorgaben und Technik. Dies stellt hohe Anforderungen an unsere Mitglieder, um den Betreibern von Sportanlagen ein Höchstmaß an Sicherheit bieten zu können. Die Mitgliedsunternehmen bieten Dienstleistungen in einer oder mehreren der aufgeführten Kategorien an.
Zertifizierungsprozess
Die Zertifizierung der Mitgliedsfirmen ist der Garant für die hohe Qualität der Prüf- und Wartungsaufgaben. Diese erfolgt nach einem festgelegten Prozess und ist für maximal 24 Monate gültig, bevor eine Rezertifizierung notwendig wird.
Neben einer Mitgliedschaft in der BFGW verpflichten sich die Mitgliedsunternehmen folgende Standards einzuhalten:
- moderne Technik bei der Durchführung der Arbeiten (z.B. mobile EDV)
- Einsatzfahrzeuge mit entsprechender Technik und entsprechendem Werkzeug
- ausgebildete Fachkräfte für die entsprechenden Arbeiten
Der Ablauf ist in dem nachfolgenden Schaubild dargestellt.
Dabei besteht das Zertifizierungsboard (jeweils im Rahmen der Mitgliederversammlung für 36 Monate festgelegt) aus folgenden 3 Personen:
- Vorstand
- Vertreter eines Mitgliedsunternehmen
- Externer Prüfer