Sportanlagen (Kategorie I)
Sporthallen
In Sporthallen lauern viele Gefahren. Sportgeräte, Geräteraumtore und Trennvorhänge, die auf Kinder oder andere Sportler hinabfallen, sind keine Seltenheit und können großen Schaden anrichten.
Aber auch nicht gewartete Sportböden, Prallwände, Sportgeräte, Tribünen und Kraftgeräte können schlimme Verletzungen nach sich ziehen.
Um die Verletzungsgefahr der Sportler sowie die Haftung von Hausmeistern, Sportlehrern und Trainern zu minimieren, sind einige Vorschriften zu beachten.
- Die jährliche Inspektion, Wartung und Reparatur von Sportgeräten durch ein Fachunternehmen ist nach DGUV 202-044 und DIN verpflichtend. Somit sind Wartung, Inspektion und Reparatur von Sportgeräten unerlässlich.
- Geräteraumtore müssen gemäß DIN und DGUV 202-044 einmal im Jahr inspiziert, gewartet und ggf. repariert werden. Inspektionen, Wartung und Reparatur von Geräteraumtoren sind von einem Fachunternehmen vorzunehmen.
- Die Inspektion, Wartung und Reparatur von Trennvorhängen ist jährlich fällig. DIN und DGUV 202-044 schreiben regelmäßige Inspektion, Wartung und Reparatur von Trennvorhängen durch ein Fachunternehmen vor.
- Nach DGUV 202-044 und DIN-Normen sind Fitnesscenter, Gymnastik- und Krafträume regelmäßig zu inspizieren, warten und reparieren. Die Wartung, Inspektion und Reparatur von Fitnesscentern, Kraft- und Gymnastikräumen sind jedes Jahr von einem qualifizierten Unternehmen durchzuführen.
- Auch die Wartung, Inspektion und Reparatur von Sportböden ist durch die DGUV 202-044 und die DIN-Normen geregelt. Sportböden müssen jährlich von einem sachkundigen Unternehmen inspiziert, gewartet und falls nötig repariert werden.
- Die Sachkundigenprüfung von Prallwänden ist durch ein zertifiziertes Fachunternehmen vorzunehmen. Dies beinhaltet laut GUV und DIN die regelmäßige Inspektion, Wartung und Reparatur von Prallwänden.
- Neben dem Spielfeld schreibt die DGUV 202-044 die Inspektion, Wartung und Reparatur von Tribünen vor. Tribünen sind ebenfalls jährlich zu inspizieren, zu warten und u.U. zu reparieren.
Bauliche Anforderungen
Der optimale Bau von Sportstätten und Sporthallen liegt der gewünschten Nutzung und den vorgesehenen Sportarten zu Grunde. Bei Mehrzweckhallen muss eine Abstimmung der verschiedenen Nutzergruppen erfolgen. Die wichtigsten Planungsgrundlagen hier im Überblick.
Sportboden: Ein wichtiger Aspekt für die Sicherheit im Sport ist ein Sportboden mit sportfunktionellen Eigenschaften. Er muss eben, geradflächig, nachgiebig und trittsicher sein. Es gibt verschiedene Ausführungen von Sportböden: flächenelastischer Sportboden, punktelastischer Sportboden, kombiniertelastischer Sportboden und mischelastischer Sportboden. Je nach Nutzungsanforderungen bieten sich verschiedene Sportböden für die jeweilige Sporthalle an. Bei einer Mehrzwecknutzung (z.B. Veranstaltungen) ist ein Schutzbelag für den Sportboden und die regelmäßige und gründliche Bodenpflege zum langen Erhalt des Bodens zu empfehlen.
Bodenhülsen müssen bereits bei der Planung einer Sporthalle beachtet und gesetzt werden. Hier ist vor allem die sichere Abdeckung der Bodenöffnungen durch feste, bündige Bodendeckel zu beachten.
Bodenlinierungen und -markierungen richten sich nach auf dem Spielfeld ausgeübte Sportarten. Hierfür gibt es Vorgaben der jeweiligen Sportfachverbände. Wichtig ist ein ausreichender Abstand zu den Wänden, anderen Spielfelder, Trennvorhängen oder Geräten.
Elektromotorische Hebevorrichtungen: Einige festeingebaute Geräte können über elektromotorische Hebevorrichtungen auf- und abgefahren werden. Diese elektromotorischen Hebevorrichtungen müssen bestimmten Sicherheitsanforderungen entsprechen. Neben der richtigen Anbringung und einer gesicherten Steuerung ("Totmannschaltung") müssen die Hebevorrichtungen regelmäßig von Experten (z.B. Hessische Sportstätten) geprüft werden. Zudem muss eine zusätzliche Absturzsicherung, das mögliche Herabstürzen der Sportgeräte verhindern.
Ballfangnetze: Diese Netzte dienen zum Schutz von Laufwegen, Zuschauern bzw. Tribünen, damit keine Bälle oder anderen Sportgeräte in diese Bereiche gelangen. Die Netze müssen ausreichend lang sein, genügend gespannt und können von der Decke herabgelassen oder seitlich in die gegebenen Bereiche eingelassen werden.
Abhängungen: Für alle weiteren Deckenteile, gilt, dass diese die Nutzung nicht einschränken oder gefährden dürfen. Bälle dürfen nicht hängenbleiben und die Abhängungen müssen außerhalb der Reichweite von Sportlern und Sportlerinnen sein (z.B. bei der Nutzung von Gitterleitern).
Schallschutz und Raumakustik: In Sporthallen herrscht häufig eine sehr hoher Lärmpegel, weswegen eine gute Raumakustik und geeignete Schallschutzmaßnahmen nötig sind. Zur Schalldämmung in Mehrzweckhallen können Trennvorhänge genutzt werden. Jedoch müssen dazu die Schallnebenwege z.B. über Tribünen oder Durchgänge so gering wie möglich gehalten werden. Eine gute Raumakustik verstärkt die Sprachverständlichkeit in Sporthallen. Hierzu ist die Nachhallzeit ein entscheidender Faktor. Um diese möglichst gering zu halten, empfiehlt es sich genügend schallabsobierende Materialien einzubauen.
Wände und Prallschutz: Um Verletzungen vorzubeugen gibt es einige Vorschriften an die Wände in Sporthallen. Es dürfen keine abstehenden Teile wie Türgriffe oder Steckdosen an den Wänden sein. Diese müssen ebenflächig eingelassen werden. Die Wände sollen bis zu einer Höhe von 2 Metern splitterfrei, ebenflächig und geschlossen sein. Ist dies durch die Anbringung von Sprossenwänden, Gitterleitern usw. nicht gegeben, sind diese Sportgeräte mittels Prallschutz (nachgiebiges Material) abzudecken oder durch Wandeinschub zu schließen. Öffnungen und Fugen sind nur bis 8mm erlaubt und Bälle aller Art sollten nicht darin steckenbleiben.
Verglasungen: Türen, Fenster, Spiegel und weitere Verglasungen müssen bis zu einer Höhe von 2 Metern ebenflächig in Sporthallen eingebaut werden. Zudem müssen die Materialien bruchsicher und ballwurfsicher sein.
Sicherheitsabstände: Zur sicheren Sportausübung sind bestimmte Sicherheitsabstände einzuhalten. Zwischen den Sportgeräten selbst, aber auch zur Wand und Einbauten sind vorgeschriebene Mindestabstände einzuhalten. Vor allem die Frei- und Fallräume sind zu beachten. Die Vorschriften findet man in den Normen zu den jeweiligen Turngeräten.
Natürliche und künstliche Beleuchtung: Es ist wichtig eine ausreichende Beleuchtung mit natürlichem Licht durch Fenster und Dachoberlichter (aus gut lichtstreuenden Materialien) zu gewährleisten. Dieses Licht muss durch künstliche Beleuchtung ergänzt werden. Hier ist eine ausreichende und gleichmäßige, blendungsfreie Beleuchtungsstärke notwendig. Die genauen Anforderungen geben die jeweiligen Sportfachverbände vor. Es ist wichtig, das Bälle nicht in den Lichtquellen hängen bleiben und diese bruch- sowie ballwurfsicher sind.
Raumtemperatur und -luft:
Auch die Raumtemperatur muss sportartspezifisch anpassbar sein, weswegen einfach einfache und schnelle Regelung der Temperatur nötig ist. Dies gilt für das Heizen der Halle, aber auch für eine ausreichende und regelmäßige Lüftung bzw. Kühlung. Da in Sporthallen oftmals eine hohe Luftfeuchtigkeit herrscht, muss regelmäßig und auch während der Nutzung der Sporthalle gelüftet werden. Hier ist es besonders wichtig, dass ein regelmäßiger Austausch der Luft, ohne die Entstehung von Zugluft, gegeben ist.
Turn- und Gymnastikgeräte
Im Produktsicherheitsgesetz sind Normen für allgemeine sicherheitstechnische Anforderungen an Sportgeräten und Befestigungen festgelegt. Zusätzlich gibt es Vorschriften der Hersteller zur sicheren Nutzung. Jedes Gerät, welches von einer anerkannten Stelle auf Qualität und Sicherheit geprüft wurde, hat das Zertifizierungszeichen "GS" ( = Geprüfte Sicherheit) angebracht.
Eine jährliche Sicherheitsinspektion durch einen Experten ist gesetzlich vorgeschrieben. Zudem sollten alle Geräte vor jedem Gebrauch auf Ihre Funktion und auf sichtbare Mängel geprüft werden.
Matten: Unterschiedliche Arten von Matten bieten unterschiedliche Verwendungsweisen. Die Wahl der richtigen Matte ist Grundvoraussetzung für eine sichere Sportausübung. Je nach Verwendungsart müssen Mattenarten mit passender Härte und passender Dämpfung ausgewählt werden. Hier sind Sprunghöhe, Landungsart, Bewegungsaufgabe, persönliche Voraussetzungen der Sporttreibenden uvm. wichtige Faktoren. Da Matten Sportgeräte mit einem hohen Verschleiß sind, ist hier die regelmäßige Prüfung besonders wichtig.
Bodenturnmatte: Als dünnste Matte (Dicke 3,5cm) bietet diese Matte für Akrobatik und Bodenturnen nur eine geringe Dämpfung. Hier ist besonders zu beachten, dass die Matte keine Knickstellen hat und rutschhemmend wirkt. Durch die Möglichkeit, die Matte aufzurollen, ist sie leicht lager- und transportierbar.
Turnmatte: Turnmatten werden aufgrund der vielseitigen Einsatzmöglichkeiten sehr häufig als Landematten, aber auch zur Absicherung von Geräten genutzt. Prinzipiell ist der Verwendung bei Fallhöhen bis 60cm zu empfehlen. Für alles darüber sind die Dämpfungseigenschaften nicht zu gering. Die Matten sollten keine Griffe oder Schlaufen haben (ältere Modelle mit Griffen dürfen noch genutzt werden) und bestenfalls über Klettecken oder Fugenverschlusskappen verfügen. Die optimale Lagerung ist gestapelt auf einem Mattentransportwagen.
Niedersprungmatte: Durch die flächenelastische Oberfläche und den punktelastischen Schaumstoffkern können diese Matten bei höheren Fallhöhen genutzt werden, vor allem bei Fußlandevorgängen sollten diese Matten ausgelegt sein. Matten bis 15cm dienen bis zu einer Fallhöhe von 1,2m, bei 20cm sind bis zu 1,4m möglich. Hier liegt eine geringere körperliche Belastung vor als bei Turnmatten. Niedersprungmatten sollten nie als schiefe Ebene genutzt werden und müssen auch bei der Lagerung vor Knickschäden im Schaumstoffkern geschützt werden.
Weichbodenmatte: Weichbodenmatten haben eine hohe Dämpfungseigenschaft, was sich für Landungen mit dem ganzen Körper bzw. flächige Landungen eignet. Fußlandungen sollten hierauf vermieden werden, da es zu schweren Verletzungen durch das Einsinken kommen kann. Die Lagerung sollte hochkant und mit Gurten fixiert erfolgen.
Duo-Matten: Hier bietet jeden Mattenseite eine andere Mattenart, was eine platzsparende Lösung für kleine Hallen bietet. Folgende Kombinationen sind möglich: Weichbodenmatte & Niedersprungmatte oder Turnmatte & Niedersprungmatte
Judomatten: Bei der Ausübung von Kampfsportarten werden Judomatten untergelegt. Diese haben eine gute Dämpfungseigenschaft und trotzdem gleichzeitig genug Härte für einen festen Stand. Die Unterseite ist rutschhemmend. Häufig werden die Matten auch zur Auslage in Fallbereichen und Unterlage bei der Ausführung von Turn- und Gymnastikübungen genutzt.
Mattenkombinationen: Oftmals können nicht alle Mattenarten in ausreichender Zahl in Sporthallen gelagert werden. Folgende Kombinationen schaffen weitere Verwendungszwecke. Doch sind dabei weitere Sicherheitsvorkehrungen, wie das Verhindern von Lückenbildung oder Verrutschen der Matten notwendig.
Turnmatten auf Weichbodenmatten = Niedersprungmatte
Turnmatte auf leichter Turnmatte = Niedersprungmatte
Bodenturnmatte/Bodenläufer auf Weichbodenmatte = Große Landefläche
Barren: Spannstufenbarren, Stufenbarren und Barren werden häufig (auch alternativ) genutzt. Hierbei müssen vor jeder Nutzung einige Punkte geprüft werden. Die Holme müssen splitterfrei sein, alle beweglichen Teile festgestellt und es dürfen keine Hebel oder Vorrichtungen in den Bewegungsraum des Nutzers hineinragen. Regelmäßig sind zusätzlich die Stahldrahtseile und Seilendverbindungen zu prüfen. Bei jeder Nutzung ist ein Fallschutz, der die kompletten Füße des Barrens, aber auch genügend umliegende Fläche abdeckt, auszulege
Bock und Pferd: Bei diesen beiden Geräten, ist unbedingt auf eine mängelfreie und feste Polsterung zu achten. Zur Befestigung verwendete Materialien dürfen nicht hervorstehen, die Griffe müssen ordentlich befestigt sein und Rollen sowie Höhenverstellbarkeit einwandfrei funktionieren. Die Hebel müssen bei der Nutzung festgestellt sein, was eine ungewollte Höhenänderung verhindert. Zudem müssen alle Hebel und Griffe außerhalb des Freiraums des Benutzers liegen.
Reck: Ein gewissenhafter Aufbau ist hier essentiell, damit sich keine Reckstangen oder andere Teile während der Nutzung lösen.
Versenkreck: Dieses System ist leicht auf-und abzubauen, da die Recksäulen nur aus dem Boden herausgezogen werden müssen. Lediglich der Standort der Anlage muss bereits bei der Sporthallenplanung beachtet werden. Besonders wichtig ist, dass die Vorrichtung zur Höhenverstellung keine Mängel aufweist, die Anlage mit geringen Kraftaufwand aus dem Boden gezogen werden kann und dass sich während der Nutzung die Höhe nicht ungewollt verstellt.
Hülsen-Steckreck: Hier werden die Recksäulen in spezielle Bodenhülsen gesteckt. Der Aufbau und der Transport führen hier zu mehr Risiken, da die Säulen fest und sicher in den Bodenhülsen stehen und immer wieder zurück in den Lagerraum transportiert werden müssen.
Spannreck: Dieses Reck wird häufig im Wettkampfturnen genutzt. Die Standteller der Anlage müssen rutschfest und gummiummantelt sein, die Stahlseile müssen fest verankert sein und die Seilverbindungen dürfen keineswegs Mängel aufweisen.
Ringe: Bei Nichtnutzung sind die Ringe hochgezogen an der Decke zu befestigen. Über eingebaute Seile an der Hallenwand ist die Höhe zu verstellen. Bei Nutzung muss die Anlage in alle Richtungen schwingen können, die Höhenverstellung muss fest arretiert sein und alle Teile, besonders die Griffe und Seile, müssen splitterfrei und unbeschädigt sein. Zudem ist auf eine ausreichende Auslage mit Fallschutz rund um die Ringe zu achten und genügend Abstand zu den Wänden oder weiteren Geräten zu wahren.
Schwebebalken: Auch hier ist ein weitläufiger Fallschutz um den Schwebebalken herum vor Benutzung aufzubauen. Der Balken darf maximal 1,5m hoch sein und die Höhenverstellung muss während der Nutzung vor ungewollter Höhenverstellung geschützt sein. Die Polsterung und der Gleitschutz des Schwebebalkens müssen ebenfalls mängelfrei sein.
Kasten: Ein Sprungkasten muss immer aus zusammengehörigen und in richtiger Reihenfolge angeordneten Teilen bestehen, welche ineinander stabil sind und ausreichend Kippstabilität aufweisen. Die maximale Höhe eines Sprungkastens beträgt 1,1 Meter. Die Polsterung, die Transportrollen und das Holz müssen vor jeder Nutzung auf volle Funktionalität geprüft werden und dürfen keine Löcher, Splitter oder Risse aufweisen.
Turnbänke: Durch ihre vielfältigen Einsatzmöglichkeiten haben Turnbänke einen hohen Verschleiß und es ist besonders wichtig vor jeder Nutzung die Schraubenverbindungen, den Gleitschutz, die Standsicherheit und die Oberfläche bezüglich möglicher Splitter zu prüfen.
Trampolin: Durch die beliebte Nutzung sind Trampoline gesondert zu sichern und auf einwandfreie Funktionalität zu überprüfen. Auch der Auf- und Abbau muss sicher durchgeführt und begleitet werden und das Trampolin ist bis zur Freigabe hochkant zu stellen. Mangelhafte Geräte müssen sofort aus dem Nutzungsbereich entfernt werden. Auf ausreichenden Fallschutz ist zu achten.
Minitrampolin: Bei einem Minitrampolin muss der Mittelpunkt des Sprungtuches immer gekennzeichnet sein. Zudem müssen alle beweglichen Teile richtig eingerastet, Schrauben festgezogen, der Gleitschutz und die Abdeckung intakt sein, sowie sich alle Federn und Gummizüge in einem guten Zustand befinden.
Tischtrampolin: Bei dieser größeren Trampolinfläche müssen die Sprungtücher über eine Mitten- und Außenmarkierung verfügen, die Abdeckung muss sich farblich abheben und ordnungsgemäß befestigt sein und der Gleitschutz darf nicht beschädigt sein.
Sprungbrett: Je nach Sprungbrett sind die Wurfkraftwerte sehr unterschiedlich. Es ist unbedingt darauf zu achten, dass ein für die Bewegungsaufgabe und Sporttreibenden passendes Sprungbrett gewählt wird. Zudem ist ein funktionsfähiger Gleitschutz und eine einwandfreie Polsterung zu überprüfen.
Multifunktionsanlagen: Hier werden verschiedenste Kletter- und Spielelemente zu einer Anlage zusammengefasst. Es gelten die gleichen Voraussetzungen wie für andere herausfahrbare (und ggf. elektrische) Sportgeräte. Wichtig ist, dass beim Einbau keine Kopf- und Halsfangstellen geschaffen werden. Die Anlage und alle beweglichen Teile müssen bei Nutzung jederzeit fest arretiert sein. Zudem ist ein ausreichender Fallschutz notwendig.
Ballsporteinrichtungen & Bälle
Basketball: Hier kann zwischen Basketballanlagen und Ballwurf-Übungsanlagen unterschieden werden. Diese können an der Decke oder Wand befestigt oder fest im Boden installiert sein. Prinzipiell bestehen beide Anlagen aus einer Konstruktion mit Spielbrett, Ring und Korb. Ist der Freiraum hinter dem Zielbrett kleiner als 1,65m handelt es sich um eine Übungsanlage, da hier eine zu geringe Sicherheits- und Bewegungsflächen hinter dem Korb ist. Nach diesem Abstand richtet sich auch die Eignung der Anlagen für die verschiedenen Spielklassen. Weiterhin muss dass Zielbrett ballwurfsicher sein und darf keine scharfen Kanten aufweisen. Die Sporttreibenden dürfen nicht in den Netzen hängen bleiben und die Anlage selbst, sowie der Korb müssen stabil und fest angebracht sein. Der umliegende Raum muss frei von Hindernissen sein und die Sicherheitsabstände müssen eingehalten werden, um ein sicheres Basketballspiel zu gewährleisten.
Fußball, Handball, Hockey - Tore: Für Tore in Sporthallen gelten sportartunabhängig die gleichen Voraussetzungen. Während der Nutzung müssen die Tore fest im Boden verankert und gegen Umkippen gesichert sein. Das gilt auch bei Nicht-Nutzung bzw. der Lagerung der Tore. Hierfür gibt es Boden- oder Wandhalterungen bzw. Bodenhülsen oder Stützrahmen als Lösung. Bei hochfahrbaren Toren müssen die Anforderungen an hochfahrbare (elektrische) Sportgeräte beachtet werden. Weiterhin müssen die Pfosten und Latten immer unbeschädigt und ausreichend abgerundet sein, die Tornetze dürfen nicht zu fest gespannt werden und Sicherheitsnetzhaken bewahren vor Hängenbleiben. Zusätzlich sollten immer die nötigen Sicherheitsabstände eingehalten werden.
Volleyball: Alle Teile einer Volleyballanlage wie Pfosten, Netze und Spann- bzw. Seilbefestigungsvorrichtungen müssen fest verankert und einwandfrei sein. Die Teile müssen gefahrlos transportiert und gelagert werden. Das Netz darf nicht zu fest gespannt sein und die Befestigungen dürfen sich nicht selbständig lösen. Je nach Spielklasse bzw. Verwendungszweck gibt es verschiedene Arten von Volleyballgeräten. Dazu muss jeder Hersteller genaue Angaben bzgl. Vorgaben und Informationen ausstellen. Bei der Planung der Sporthalle ist es wichtig, die Bodenhülsen zur Verankerung der Volleyballpfosten bereits zu beachten.
Bälle: Die Auswahl der Bälle muss an die Sporttreibenden angepasst werden. Für Anfänger können beispielweise kleinere oder weichere Bälle verwendet werden. Vor jeder Nutzung müssen die Bälle auf Defekte kontrolliert werden. Bei Nicht-Nutzung benötigen alle Bälle einen geordneten Aufbewahrungsort.
Außensportanlagen
Außensportanlagen müssen nicht nur der Belastung durch Sportler, sondern zudem noch wechselnden Witterungsbedingungen standhalten.
Wenn Außensportanlagen nicht ordnungsgemäß gewartet werden, kann es leicht zu Unfällen kommen. Diese Fahrlässigkeit zieht meist einen großen Aufschrei nach sich - mit anschließender Frage nach der Haftung!
Damit es soweit gar nicht erst kommt - lassen Sie Ihre Anlage wie vorgeschrieben regelmäßig von einem Fachunternehmen inspizieren und warten. So kommen Sie Ihrer Betreiberverantwortung nach und verringern die Verletzungsgefahr und Haftung.
- Die regelmäßige Inspektion, Wartung und Reparatur von Fußballplätzen ist gemäß DGUV und DIN vorgeschrieben. Weiteres zur Wartung, Inspektion und Reparatur von Fußballplätzen im Speziellen finden Sie u.a. in einer Infobroschüre des DFB.
- Auch die Inspektion, Wartung und Reparatur von Leichtathletikanlagen ist von Fachunternehmen wie den Hessischen Sportstätten vorzunehmen. Dies ist ebenso wie die Wartung, Inspektion, Reinigung und Reparatur von Kunstrasen und Kunststoffflächen wie z.B. Tartanbahnen von DGUV 202-044 und DIN geregelt.
- Für Basketballanlagen (auch Streetball) ist eine regelmäßige Inspektion, Wartung und Reparatur vorgeschrieben und zwingend erforderlich.
Bereits bei der Planung und dem Entwurf einer Außensportanlage müssen viele Punkte beachtet werden. Die zukünftigen Nutzerinnen und Nutzer sollte hier bereits einbezogen werden, um eine optimale Nutzung der verfügbaren Fläche zu gewährleisten. Beim Bau einer Außensportanlage müssen die Grundstückgröße, die Geländeverhältnisse, die Umweltbelange, die Verkehrserschließung und noch vieles mehr berücksichtigt werden.
Bauliche Anforderungen
Ballfangzäune: Um den Verkehr und umliegende Gebäude/Flächen vor fliegenden Bällen zu bewahren, sind an den Längs- und Querseiten von Sportflächen Ballfangzäune zu errichten. Bestenfalls ist es nicht möglich an diesen Zäunen hochzuklettern (Maschenweite maximal 50mm). Die Höhe des Zauns hängt von den gegebenen Voraussetzungen ab, jedoch eignen sich mindestens 4 m Höhe an den Längsseiten und mindestens 6 m Höhe an den Stirnseiten. Wichtig ist, dass die Zäune standsicher sind. Zudem sollten Sie über Dämpfungselemente verfügen, um die Geräuschkulisse zu verringern.
Beleuchtung: Bei Nutzung in Dunkelheit sind die verschiedenen Flächen einer Außensportanlage ausreichend auszuleuchten. Verkehrswege müssen mit mindestens 5 Lux, besser mit 20 Lux ausgeleuchtet sein. Bei besonderen Verhältnissen kann auch eine hellere Ausleuchtung notwendig sein, jedoch ist darauf zu achten, dass die Nutzenden nicht durch das Licht geblendet werden. Bezüglich der Sportflächen gelten in verschiedenen Sportarten verschiedene Vorschriften, welche die Vorlagen hierfür geben. Beleuchtungsanlagen bedürfen zudem einer baurechtlichen Genehmigung und müssen regelmäßig geprüft und gewartet werden.
Bepflanzung und Witterungsschutz: Zum Schutz vor Unwetter, sollte sich nah an jeder Sportfläche ein Unterstellmöglichkeit befinden, welche die Nutzerinnen und Nutzer bei Bedarf aufsuchen können. Für den Sommer sollte es ausreichend Schattenplätze geben. Dies kann durch Sonnensegel, Gebäude mit Sonnendach, mobile Pavillons oder geeignete Bepflanzung erreicht werden. Hier ist darauf zu achten, dass es sich um Pflanzen ohne Früchtefall und ohne starke Wurzelentwicklung handelt, damit die Sportfläche nicht beschädigt oder verschmutzt wird.
Sicherheitsabstände: Neben der reinen Spielfläche muss rundherum ein Sicherheitsabstand sowie ein hindernisfreier Abstand eingehalten werden. Je nach Sportart ergeben sich hier Sicherheitsabstände von 1-3 m plus hindernisfreie Abstände. Diese Abstände sind im gleichen Belag wie die Spielfläche zu halten und sollten bodenbündig abschließen, um Stolperstellen zu vermeiden.
Sitzstufenanlagen: Diese Anlagen werden häufig als Zuschaueranlagen genutzt. Hierbei sollten die Stufen mindestens 70cm tief und 35-45cm hoch sein. Der Zugang über eine Treppe und entsprechende Geländer und Handläufe sind nötig. Auch an der Seite und der oberen Kante sollten Umwehrungen angebracht werden.
Sportplatzbeläge: Die Nutzung der Sportfläche entscheidet über den optimalen Sportbodenbelag. Häufig werden auf Großspielfeldern Natur- und Kunstrasen verlegt und auf Kleinspielfeldern eher Tennen- und Kunststoffbeläge, da diese relativ wartungsarm sind. Ergänzend gibt es häufig Sandsportflächen. Bei allen Belägen, ist es wichtig darauf zu achten, dass keine Stolperstellen an den Übergängen entstehen und die Funktion der Sportböden durch Witterung, Abnutzung usw. erhalten bleibt.
Zugangs-/Verkehrswege: Die Außensportanlagen müssen über Zufahrten und Wege entsprechend der geplanten Nutzung verfügen. Zudem sind ausreichende Parkplätze sowie Beleuchtung und je nach Lage Geländer und Umwehrungen nötig. Auch eine Verkehrsanbindung an die öffentlichen Verkehrsmittel sollte beachtet werden. Eine Barrierefreiheit ist auch hier zu ermöglichen.
Sportanlagen und Spielfelder
Ballsportanlagen:
Basketball: Hier wird zwischen Basketball und Streetbasketball unterschieden. Es gelten die Anforderungen wie für Basketball in der Sporthalle. Zwischen dem Spielbrett und dem nächsten Gerät/Hindernis muss immer der erforderliche Freiraum eingehalten werden.
Fußball: Die Spielfeldgröße kann angepasst werden, jedoch müssen die Sicherheitsabstände immer eingehalten werden. Die Tore müssen jederzeit fest verankert und gegen Umkippen gesichert sein. Bei dieser Sportart muss gesondert überlegt werden, ob ein Ballfangzaun benötigt wird und wie hoch dieser sein muss. Ansonsten gelten gleiche Sicherheitsanforderungen wie beim Fußball in der Sporthalle.
Volleyball: Hier gelten ebenfalls die gleichen Vorschriften wie für Volleyball in der Halle. Es ist besonders darauf zu achten, ob Wettkampfsport auf der Außensportanlage ausgeführt werden soll, da es hier im Volleyball verschiedene Vorgaben für verschiedene Altersklassen gibt. Auch bei Beachvolleyball können die Maße, Abstände und Zonen abweichen.
Kleinspielfelder: Für Kleinspielfelder gelten prinzipiell die gleichen Voraussetzungen wie für andere Sportflächen. Hier ist vor allem die Wahl der Spielfeldgröße entscheidend. Häufig werden 22 m x 44 m inkl. der Sicherheitsabstände gewählt, da auf dieser Fläche eine Vielzahl an Sportarten ausgeübt werden kann bzw. das Feld durch Markierungen ggf. auch noch verkleinert werden kann.
Beachanlagen: Neben Beachvolleyball können viele weitere Sportarten wie Beachhandball oder Beachrugby auf Beachanlagen ausgeübt werden. Es werden zwei verschiedene Standardgrößen für Beachanlagen empfohlen: 15x 30m und 30 x45 m. Andere Größen sind bei Beachtung der Sicherheitsabstände ebenfalls möglich. Der Sand sollte mindestens 40 cm tief sein und die Fundamente müssen mit mindestens 30cm Sand überdeckt sein. Der Sand sollte möglichst staubfrei und locker sein. Die Anlage sollte eine Randeinfassung haben und alle Pfosten o.ä. müssen mit einer Abpolsterung ausgestattet sein. Mögliche Spielfeldmarkierungen aus Bändern müssen ohne scharfe Kanten und fest im Sand befestigt sein. Vor jeder Benutzung muss die Anlage auf Verunreinigungen, vor allem auf Tierkot und Glasscherben oder andere Spitze Gegenstände, überprüft werden.
Kugelstoß- und Wurfanlagen: Für diese Anlangen gibt es je nach genauer Sportart (Kugelstoßen, Hammer-, Dikus- und Speerwerfen) verschiedene Voraussetzungen der Sportfachverbände. Hier sind Sicherheitsabstände enorm wichtig und der Wurfsektor muss bei Ausführung unbedingt frei sein bis das Gerät gelandet ist. Außerdem müssen die Geräte mängelfrei sein und dürfen nur für die tatsächlich vorgesehene Nutzung verwendet werden.
Kugelstoßanlage: Die Anlage besteht zum einen aus einem Stoßkreis, welcher aus einem festen rutschhemmenden Material bestehen und 2cm tiefer gelegt sein muss. Außerdem sollte der Durchmesser ca. 213,5 cm betragen und ein Stoßbalken von 10cm auf dem Kreis angebracht sein. Der Stoßsektor sollte einen Bodenbelag haben, auf welchem das Gerät einen Abdruck hinterlassen kann und mindestens 25m lang mit einer Öffnung von 40° sein.
Speerwurf- und Schlagballweitwurfanlage: Die Anlaufbahn einer solchen Anlage sollte mindestens 36,5 m lang und 4 m breit sein. Der Abwurfbogen ist dauerhaft zu kennzeichnen. Der Sektor muss aus Material bestehen, welcher einen Abdruck oder Einstich hinterlässt, sollte einen Öffnungswinkel von 29° haben und mindestens 70 m lang und 25 m breit sein.
Hammer- und Diskuswurf: Der Wurfkreis hat hier die gleichen Voraussetzungen wie bei einer Kugelstoßanlage. Der Wurfsektor muss die Abdrücke der Geräte aufnehmen, mindestens 70m lang sein und einen Öffnungswinkel von 34,92° haben. Außerdem benötigt die Anlage ein Schutzgitter, welches Außenstehende und den Übenden selbst schützt. An das Gitter prallende Geräte sollten durch die Beschaffenheit nicht zurückspringen.
Laufbahnen: Klassisch sind Laufbahnen entweder Rundlaufbahnen mit 400m Länge oder Kurzstreckenlaufbahnen mit einer Länge von 120 bzw. 130 m beim Hürdenlauf. Abweichungen sind unter bestimmten Voraussetzungen möglich. Jede Bahn muss mindestens 1,22m breit sein und es ist auf genügend Sicherheitsabstand zu den Seiten und zum Auslaufen zu achten. Der Bodenbelag besteht aus Tennen- oder Kunststoffbelägen (EPDM) und ist regelmäßig zu prüfen und zu pflegen.
Sprunganlagen:
Weitsprunganlage: Die Anlaufbahn einer Weitsprunganlage muss mindestens 45 m lang sein und eine Breite von 1,22 m haben. Weiterhin gelten die gleichen Vorschriften wie für Laufbahnen. Der Absprungbalken muss über die gesamte Breite der Anlaufbahn gehen und sollte relativ ebenflächig sein. Vom Absprungbalken bis zur Sprunggrube muss mindestens 1 m Abstand sein. Die Sprunggrube ist mit lockerem erdfeuchten Sand zu füllen und sollte mindestens 9 m lang und 2,75 m breit sein. Zudem sollte die Sprunggrube bodenbündig eingefasst sein und niveaugleich zum Absprungbereich gefüllt werden. Der Sand sollte mindestens 30 cm tief sein.
Hochsprunganlage: Bei einer Hochsprunganlage sollte der Anlaufbereich bis zur Matte mindestens 16 m breit und 15 m lang sein. Wichtig ist, dass der Anlauf beidseitig sicher möglich ist. Der Sprungständer bzw. die Sprunglatte muss mindestens 4 m lang sein und aus einem geeigneten Material (z.B. Fiberglas) bestehen. Die Latte muss in einem stufenlos verstellbaren und standsicheren Ständer stehen, welcher meist in einem Abstand von 10 cm zur Hochsprungmatte steht. Die Matte muss bei Wettkämpfen die Maße 6 x 4 x 0,70m haben und sollte speziell gegen Verrutschen gesichert werden. 2 m Abstand um die Matte herum dienen als Sicherheitsabstand.