Spielplätze (Kategorie II)
Kinder sollen Spaß haben - und Eltern dabei sorgenfrei sein!
Damit Kinder sicher spielen können, sollten Spielplätze fristgemäß inspiziert und gewartet werden. Dies gilt natürlich auch für Freiflächen, wie z.B. Skate- oder Kletteranlagen und Trimm-Dich-Pfade.
Absturzsicherungen, Kletteranlagen, Schaukeln, Rutschen, Karussells, Sandkästen, Schwingseile und viele weitere Geräte sollten gemäß DIN und DGUV 202-044 regelmäßig einer Inspektion, Wartung und Reparaturen unterzogen werden.
Bei der Gestaltung eines Spielplatzes sind viele verschiedene Aspekte zu beachten. Der Spielplatz muss ein deutlich abgetrennter Raum sein und die Flächen müssen klar erkennbar sein, bestenfalls sind die Ein- und Ausgänge von dem umherliegenden Verkehr abgegrenzt. Ein barrierefreier Zugang ist Pflicht. Neben den Anforderungen an die Geräte für eine sichere Nutzung ist eine generelle Pflege und Wartung des Platzes notwendig. Es dürfen keine Giftpflanzen vorhanden sein. Mögliche Ballspielbereiche müssen mit mindestens 4m hohen Ballfangzäunen umgeben sein.
Sicherheitstechnische Anforderungen
Je nach örtlicher Lage des Spielplatzes sind verschiedene Voraussetzungen zu beachten. Beispielsweise hat ein Spielplatz auf einem Schulgelände eine völlig andere Nutzergruppe und Frequentierung als öffentlich zugängliche Spielplätze. Auf dieser Grundlage müssen die Spielplatzgeräte und die Nutzfläche geplant werden.
Von den Spielplatzgeräten darf keine nicht erkennbare Gefahr für die Nutzenden ausgehen. Die genauen Anforderungen sind in der Norm DIN EN 1176 festgehalten.
Generell gibt es einige sicherheitstechnische Anforderungen an Spielplatzgeräte. Die Geräte müssen durch ein Fundament eine konstruktive Festigkeit aufweisen und standsicher sein. Die Fundamente müssen durch Sand oder ähnliche Materialien geschützt werden, sodass niemand darauf stürzen kann. Es ist enorm wichtig, dass der Einbau sachgerecht erfolgt, da ansonsten die Bauteile bspw. verrotten können. Spielplatzgeräte haben oftmals erhöhte Podeste oder Rampen. Hier müssen Geländer, Handläufe und Brüstungen als Schutz und Absturzsicherung angebracht werden. Es ist darauf zu achten, dass Öffnungen nicht breiter als 50 cm sein dürfen. Je nach Höhe des Podests richtet sich die Höhe des Geländers/der Brüstung. Bei vollständig umschlossene Öffnungen, teilweise umschlossenen Öffnungen (auch V-förmige Öffnungen) ist darauf zu achten, dass diese keine Fangstellen für den Kopf und Hals entstehen, damit ein strangulieren und andere Verletzungen ausgeschlossen werden. Öffnungen dürfen nur kleiner als 8,9 cm oder größer als 23 cm sein. Auch Fangstellen für den Körper durch z.B. abgehängte Teile können gefährlich werden. Die Geräte dürfen keine Möglichkeit bieten, dass Nutzende sich mit ihrem Körper fangen oder quetschen können. Weiter müssen auch Fangstellen für Finger, Fuß und Bein sowie Kleidung und Haare vermieden werden. Hierzu sind kleine Öffnungen von 8-25mm, Stolperfallen und Spalten oder Lücken, in denen man mit Kleidung oder Schals hängen bleiben könnte zu meiden.
Die freie Fallhöhe bei Spielplatzgeräten darf 3 m nicht überschreiten. Nach dieser freien Fallhöhe richtet sich auch die Auswahl des Untergrunds.
Um einen sicheren Griff zu gewährleisten, müssen jegliche Griffe splitter- und spaltfrei sein. Zudem sollten Griffe quadratisch, rund oder oval sein und das Querschnittsmaß muss zwischen 16mm und 45mm liegen. Generell gelten für alle Teile der Spielplatzgeräte, dass diese nicht scharfkantig und splitterfrei sein sollten. Zudem müssen alle Schrauben und Muttern abgedeckt bzw. nicht freistehend sein. Quetschstellen sind ebenfalls zu verhindern. Die verwendeten Materialien sollten langlebig, giftfrei und gegen Witterungseinflüsse geschützt sein.
Wichtig ist, dass die Geräte zu Hilfeleistungen jederzeit auch von Erwachsenen betreten werden können und eine Zugänglichkeit geschaffen wird. Es muss verschiedene Auswege aus dem Gerät geben in einem Notfall und die Teile dürfen nicht verschließbar sein.
Angaben zur Betriebssicherheit, Installation, Inspektion und Wartung muss jeder Geräte-Hersteller zur Verfügung stellen und diese Angaben in sichtbarer Position am Gerät zur Verfügung stellen.
Spielplatzgeräte
Brücken: Stege und Brücken werden häufig zur Verbindung verschiedener Spielgeräte genutzt. Es können starre Brücken, Hänge bzw. Wackelbrücken, Kettenstege oder Seil- und Netzbrücke verbaut werden. Dabei sind Fangstellen durch bewegliche Teile zu vermeiden und ggf. Unterstützungen an den Seiten, die beim Überqueren des Geräteteils helfen können.
Bodentrampoline: Bodentrampoline werden auch als "Sprunggeräte" bezeichnet. Sie werden in kleine < 1,44m² (mit mindestens 1,5 m Fallraum) und große > 1,44m² (mit mindestens 2 m Fallraum) Sprunggeräte unterschieden. 3,5 m über den Bodentrampolinen muss ein Freiraum ohne Hindernisse oder andere Spielgeräte sein. Auch der Fallschutz muss mindestens aus einem Oberboden bestehen und ausreichende Dämpfungseigenschaften aufweisen.
Schaukeln: Hier ist es besonders wichtig, dass ein ausreichend großer und gedämpfter Bodenbelag angepasst an die Fallhöhe einen sicheren Fallraum erzeugt. Dieser muss bodenbündig mit der Umgebung abschließen und die Fallräume verschiedener Schaukeln dürfen sich nicht überschneiden. In Ruhestellung sollte der Schaukelsitz mindestens 35-40cm über dem Boden hängen und die Kanten des Sitzes sollten stoßdämpfend und nicht scharfkantig sein. Es muss ausreichend Platz zwischen dem Sitz und Gerüst oder anderen Schaukelsitzen sein. Die Ketten dürfen keine Fangstellen für Finger oder Kleidungsstücke aufweisen. Empfohlen wird eine Schaukel mit Blickrichtung zum restlichen Geschehen des Spielplatzes zu bauen.
Nest- oder Korbschaukel: Hier ist besonders darauf zu achten, dass nur so viele Kinder die Schaukel nutzen, wie vom Hersteller vorgesehen. Zudem muss der äußere Ring stehts stoßdämpfend sein und die Schaukel muss eine zweite Vorrichtung gegen Herunterfallen haben. Die Körbe sollte sehr engmaschig sein, damit keine Körperteile darin steckenbleiben können.
Kontaktschaukeln: Die Sitze müssen hier so konzipiert werden, dass ein Abspringen in die Mitte des Geräts erschwert wird (z.B. durch einen Reifen als Sitz oder einen Rückhaltebügel).
Rutschen: Rutschen bieten ein hohe Gefahrenpotential, da sie oftmals nicht in ihrer eigentlichen Funktion genutzt werden. Verschiedene Arten von Rutschen führen zu verschiedenen Sicherheitsanforderungen. Für alle Rutschenarten gilt, dass die generellen sicherheitstechnischen Anforderungen einzuhalten sind. Der Einsitzteil muss mindestens 35 cm lang sein und muss der Breite des Rutschteils entsprechen. Der Seitenschutz des Einsitzteils muss in den Seitenschutzs des Rutschteils ununterbrochen übergehen und die Seitenteile müssen bündig mit den anderen Flächen verbunden sein. Die Neigung der Rutsche darf durchschnittlich 40° nicht überschreiten und die steilste Stelle darf 60° nicht überschreiten. Für ein Kind muss die Rutsche mindestens 700 mm breit sein, für mehrere Kinder mindestens 950 mm. Das Ende der Rutsche darf maximal 20 cm über dem Boden sein und der Auslaufbereich sollte genug freie Fläche bieten. Freistehende, kombinierte und Hangrutschen haben für eine sichere Ausführung weitere Anforderungen entsprechend ihrer Besonderheiten.
Wippen: Bei Wippen gibt es Unterschiede zwischen Einzel- und Gruppengeräten. Außerdem können Sie noch in axiale Wippen, Einpunkt-Wippen, Mehrpunkt-Wippen, Schwingwippen, Schwenk-Wippen oder einachsige Überkopf-Wippen unterteilt werden.
Wippschaukel: Die Wippgeschwindigkeit muss entweder über das Traggelenk gedämpft werden oder über Stoßdämpfer am Boden, kurz vor Auftreffen des Balkens auf den Boden. In Ruhestellung darf die Sitzhöhe maximal 1 m betragen und die freie Fallhöhe darf 1,5 m nicht überschreiten. Der Fallraum muss ebenfalls mindestens 1,5 m vorsehen. Es dürfen keine Fang- oder Quetschstellen entstehen und entsprechende Griffe zum Festhalten sind anzubringen. Eine seitliche Abweichung ist bis maximal 14 cm erlaubt.
Wippgeräte: Die maximale freie Fallhöhe darf 1 m betragen und die Wippe sollte auf einem stoßdämpfenden Untergrund gelegen sein. Wichtig ist, dass Handgriffe und Fußstützen vorhanden sind, welche keine Augenverletzungen verursachen können und Quetsch- und Klemmstellen vermeiden.
Raumnetze/Kletternetze: Hier ist es wichtig, dass nicht zu viele Kinder das Gerät gleichzeitig nutzen, damit ein Überblick über die Spielsituation jederzeit möglich ist. Ein freie Fall am Mast des Netzes darf nicht möglich sein und die Anforderungen an den Fallschutz und die freie Fallhöhe müssen erfüllt werden. Die Raumnetze dürfen nur ohne Helme oder andere Kleidungsstücke, die sich schnell verfangen können, beklettert werden.
Karussell: Auch bei Karussells gibt es verschiedene Umsetzungsformen bzw. Typen. Drehkreuze, Karussell mit drehendem Boden, Drehpilze, bahngeführtes Karussell oder Drehscheibe. Wichtig ist, dass der Freiraum und Fallraum bei Karussells mindestens 2 m und bei Drehscheiben mindestens 3 m beträgt. Die freie Fallhöhe darf maximal 1 m betragen und die Drehgeschwindigkeit höchstens 5m/s. Außerdem müssen Fangstellen ausgeschlossen werden und Oberflächen müssen glatt und frei von Hindernissen sein, sowie alle Teile abgerundet. Wichtig ist auch, dass die maximale Anzahl an zulässigen Nutzern nicht überschritten werden darf.
Reck: Die Standfestigkeit der Anlage ist Grundvoraussetzung für ein sicheres Reck. Mehrere Recks sollten nie rechtwinklig zueinander aufgestellt werden, da sich sonst die Freiräume der Nutzenden zu sehr überschneiden. Zudem muss der Untergrund und Fallschutz an die entsprechende Fallhöhe angepasst werden.
Zu- und Abgänge: Verschiedene Elemente können als Auf- und Abgang zu Spielgeräten genutzt werden. Über den Schwierigkeitsgrad dieses Aufgangs kann reguliert werden, welche Nutzergruppe das Gerät erklimmen kann.
Leitern/Sprossenleitern: Der Abstand zwischen den Sprossen ist gleichmäßig zu halten, damit Fangstellen für den Kopf und Hals ausgeschlossen werden können. Die Sprossen müssen fest und formschlüssig angebracht sein, sodass sie sich nicht drehen oder verschieben lassen. Normal sind Leitern in einem Winkel von 60°-90° aufgestellt. Mindestens 90mm müssen hinter der Sprosse als Freiraum liegen und ein sicheres Umgreifen durch Handläufe oder Wangen ist zu gewährleisten.
Treppen: Die Stufen von Treppen müssen einheitlich und gleichmäßig gebaut sein, sodass die Öffnungen keine Fangstellen bilden. Außerdem muss eine Treppe über Absturzsicherungen und ein Geländer verfügen, sodass ein Fallschutz besteht. Ist eine Treppe höher als 2m über dem Boden, müssen Zwischenplattformen eingebaut werden. Der Mindestüberstand der Trittstufe muss 14 cm und die Mindestauftrittstiefe 11cm betragen.
Rampen: Aufgänge bis zu einem Winkel von 38° gelten als Rampe und müssen durch eine Absturzsicherung gesichert werden. Zudem müssen die Oberflächen relativ eben sein und über Vorkehrungen zur Verbesserung des Halts (an den Füßen) haben.
Kletterwände: Griffe und Tritte von Kletterwänden müssen aus witterungsbeständigen Materialien bestehen und dürfen, sowie die Platten, keine Fangstellen für Kleidung und Finger haben. Der Fallraum und die Fallhöhe bzw. der Untergrund müssen nach den sicherheitstechnischen Anforderungen ausgelegt sein und die maximale Tritthöhe von 2m darf nicht überschritten werden.
Taue und Seile: Der Durchmesser von Seilen sollte bei 25-45mm liegen. Es muss ausgeschlossen werden, dass aus einem Seil mit offenem Ende eine Schlinge gebildet werden kann, in welcher Kopf oder Körper sich verfangen könnten. Hierzu sind steife Taue und Seile hilfreich. Der Abstand zu anderen festen Geräteteilen muss mindestens 60cm betragen und zu beweglichen Geräteteilen 1m.
Kletter-Rutsch-Stangen: Hier sind alle Anforderungen an das Umfassen von Geländern und den Fallschutz zu beachten. Der Abstand zwischen einer Stange und einer Plattform muss mindestens 35cm betragen. Zudem dürfen sich keine Gegenstände oder Hindernisse im Fallraum befinden, außer solche, an welchen die Stange befestigt ist.
Fallschutz und Bodenbeschaffenheit
Der Fallraum eines Spielplatzgerätes muss jederzeit frei von Hindernissen oder Gegenständen sein, auf die man beim Fallen auftreffen kann. Die freie Fallhöhe eines Gerätes darf bei maximal 3 m liegen. Aus der Fallhöhe bestimmt sich der Fallraum. Bei einer freien Fallhöhe von 1,50m ist ein Fallraum mit einer Ausdehnung von mindestens 1,50 m vorzusehen. Generell lässt sich der Fallraum berechnen, indem man 2/3 der freien Fallhöhe + 0,5 rechnet.
Die Fallhöhe entscheidet auch darüber, was für eine Art Bodenbelag für den Spielplatz gewählt werden muss.
Fallhöhe unter 0,6 m: Bis zu dieser Fallhöhe sind theoretisch alle Böden erlaubt, jedoch sind viele nicht empfehlenswert für die gewählten Aktivitäten.
Fallhöhe bis 1 m: Hier ist Oberboden (Naturboden) zulässig.
Fallhöhe ab 1 m: Ab dieser Höhe wird Boden aus stoßdämpfenden Materialien benötigt.
Fallhöhe bis 1,5 m: Bis zu 1,5 m kann Rasen verwendet werden, jedoch dürfen Witterungsbedingungen wie Frost die stoßdämpfenden Eigenschaften nicht beeinflussen, weswegen Rasen nur für eine Fallhöhe bis 1 m sinnvoll ist.
Materialien wie Holzschnitzel, Rindenmulch, gewaschener Sand, gewaschener Kies und synthetischer Fallschutz (z.B. Fallschutzplatten) bieten ausreichende stoßdämpfende Eigenschaften zur Nutzung auf Spielplätzen. Dabei sollten die Schichten des Bodenmaterials mindestens 30-40 cm betragen.
Barrierefreie Nutzung
Ziel ist es, dass auch Menschen mit Einschränkungen den Spielplatz weitestgehend selbständig nutzen können und die Spielfläche attraktive Angebote für sie bietet.
Hierzu sind einige Voraussetzungen zu beachten, welche ein Spielen für alle möglich macht. Es ist generell für genügend Platz zu sorgen, sodass sich auch z.B. Rollstuhlfahrer problemlos bewegen können. Es muss ausreichend sichere Bewegungs- und Begegnungsflächen geben, sowie eine ausreichende Wegbreite zur gefahrenlose Nutzung und problemlosen Zugänglichkeit. Außerdem sollte sich eine barrierefreie Sanitäranlage in der Nähe befinden.
Möglicherweise können auch barrierefreie Spielgeräte auf dem Spielplatz integriert werden. Hier gelten besondere sicherheitstechnische Anforderungen bezüglich der Bewegungsflächen, Handläufe, Geländer, Fallhöhen etc. Barrierefreie Geräte sollten ausdrücklich als solche gekennzeichnet sein.