Technische Anlagen (Kategorie IV)
Neben den Sport- und Gymnastikgeräten existieren in den Sporthallen und -anlagen auch technische Einrichtungen, die nicht primär für die Ausübung einer Sportart notwendig sind. Diese technischen Einrichtungen dienen der variablen Nutzung einer Sporthalle, um z.B. die Hallenaufteilung zu verändern.
Für diese Einrichtungen gilt ebenfalls die Sorgfaltspflicht des Betreibers bzgl. der jährlichen sicherheitstechnischen Überprüfung und Wartung.
Geräteraumtore: Bei der Ausführung sportlicher Aktivitäten müssen die Tore geschlossen sein. Außerdem dürfen sie in keiner Stellung in die Sporthalle hineinragen und dürfen keinesfalls von selbst zurücklaufen. Geöffnete Geräteraumtore müssen gegen ein unkontrolliertes Herabfallen gesichert sein, geschlossene Geräteraumtore müssen arretiert sein und Muschelgriffe haben. Die Unterkante (bis 8cm) muss aus einem elastischen Material bestehen und freiliegende Enden, mechanische Antriebe und bewegliche Teile müssen abgedeckt und nicht freiliegend sein. Wichtig ist ebenfalls eine Mindestdurchgangshöhe von 2,2 Metern und die leichte Bedienung des Tores durch möglichst geringes Gewicht.
Tribüne und Galerie: Häufig sind Sporthallen mit Galerien, festeingebauten oder einziehbaren Tribünen ausgestattet. Ein gesonderter Zugang ist hier empfehlenswert, um Zuschauer von den Sportflächen fernzuhalten. Dieser Zugang muss ebenfalls barrierefrei sein und Umwehrungen müssen die Tribüne/Galerie umschließen. Das gilt auch für mögliche Seitenränder. Zugänge zu Tribünen/Galerien dürfen nur im ausgefahrenen bzw. nutzbaren Zustand geöffnet sein. Niemand darf unter die Tribüne gelangen und die Sicherheitsabstände zum Spielfeld müssen jederzeit eingehalten werden. Fahrbare Tribünen können per Hand oder elektrisch ("Totmannschaltung") bedient werden. Hier sind die gleichen Sicherheitsvorkehrungen wie bei fahrbaren Sportgeräten zu beachten.
Decken und Trenneinrichtungen: Trennvorhang: Trennvorhänge dienen der räumlichen Abtrennung in großen Sporthallen und Schallabsorption zwischen den einzelnen Räumen. Eine Schalldämmung von mindestens 18dB ist hier vorgeschrieben. Neben einigen baulichen Vorschriften ist vor allem eine sichere Steuerung ("Totmannschaltung") und Vorkehrung gegen unbefugte Benutzung (Schlüsselschalter) essenziell.